Kann ich eine solche Vollmacht nicht selbst erstellen?

Es ist großartig, dass Sie sich bereits mit dem Thema Vorsorgevollmacht auseinandergesetzt haben.

Neben den Informationen auf dieser Website haben Sie möglicherweise auch andere Beiträge gelesen oder sich Videos und Vorträge dazu angesehen. Wenn Sie sich durch diese Quellen bereits gut informiert fühlen, können Sie eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen.
Wie im Beitrag „Inhalt einer Vorsorgevollmacht“ beschrieben, gibt es in der Regel keine strikten Formvorschriften. Dennoch ist es ratsam, Ihre Vorsorgevollmacht schriftlich und anhand einer bekannten Vorlage zu verfassen.

Betreuungsvereine in ganz Deutschland können ebenfalls bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht helfend informieren und unterstützen (Übersicht der Betreuungsvereine in Hessen).

Warum ist es dennoch sinnvoll, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen?

Vielleicht wissen Sie bereits, dass es einen Unterschied zwischen einer Außen- und Innenvollmacht gibt.

Eine Außenvollmacht können Sie mithilfe seriöser Vorlagen durchaus auch selbst erstellen. Wenn Sie jedoch von diesen Mustern abweichen möchten oder noch Beratungsbedarf haben, ist rechtliche Hilfe empfehlenswert. Schnell könnte ein falsches Kreuz zu einer nicht gewünschten Bevollmächtigung führen.

Bei einer Innenvollmacht wird es oft komplizierter, da keine standardisierten Vorlagen existieren. Jede Person hat unterschiedliche Vorstellungen und Bedürfnisse, was die Regelungen im Ernstfall betrifft. Daher ist es wichtig, die Innenvollmacht rechtssicher zu formulieren, um klare und angemessene Befugnisse festzulegen.

Eine Innenvollmacht bietet zudem Schutz vor Missbrauch, indem sie genau regelt, wann die bevollmächtigte Person handeln darf und soll. Die bevollmächtigte Person wird es Ihnen danken. Fehlerhafte Formulierungen können rechtliche Konsequenzen haben.

Fazit:

Eine Vorsorgevollmacht können Sie mittels einer seriösen Vorlagen oder der Hilfe von kompetenten Personen selbst erstellen.
Vorsicht ist immer dann geboten, wenn Regelungen individuell sein sollen. Ob bei internen Regelungen oder z.B. bei Fragen der Unterbevollmächtigung sollten Sie nicht vorschnell eine Bevollmächtigung ausstellen. Generell empfiehlt es sich, sich nochmals rechtlichen Rat einzuholen.