Außenvollmacht

Außenvollmacht: Was ist das?

Die Außenvollmacht wird von Ihnen (Vollmachtgeber) ausgestellt und gibt einer anderen Person (Bevollmächtigter) das Recht, in bestimmten Angelegenheiten für sie zu handeln.

Eine Außenvollmacht ist obligatorisch für die Regelung einer Vorsorgevollmacht und entscheidend für die rechtliche Sicherheit und Akzeptanz durch Dritte. Bei der Außenvollmacht wird die bevollmächtigte Person gegenüber Dritten legitimiert, im Namen von Ihnen zu handeln. Das bedeutet, dass der Bevollmächtigte bei Banken, Behörden, Unternehmen, medizinische Einrichtungen, Institutionen und andere am Rechtsverkehr teilnehmenden Personen auftreten und Entscheidungen treffen kann. Vereinfacht gesagt handelt der Bevollmächtigte nach außen so, als ob sie es selbst wären.
So kann der Bevollmächtigte zum Beispiel Verträge abschließen oder Ihre Vermögenswerte verwalten. Aber auch alltägliche Dinge kann man mit einer solchen Vollmacht erreichen. So kann man zum Beispiel die behandelten Ärzte von deren Schweigepflicht entbinden.

Festzuhalten ist, dass man ohne eine sichere und gültige Außenvollmacht nicht für den Vollmachtgeber, also Ihnen, handeln kann. Folge ohne eine solche Vollmacht wäre es, dass Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und andere am Rechtsverkehr teilnehmenden Personen die Befugnisse des Bevollmächtigten infrage stellen oder ein Handeln gegenüber diesen verweigern, da sie die rechtliche Legitimation nicht anerkennen. Dies könnte gravierende Nachteile haben, da wichtige Rechtsgeschäfte erstmal nicht ausgeführt werden könnten.

Sie können eine Außenvollmacht umfassend oder spezifisch gestalten. Eine umfassende Vollmacht deckt alle möglichen Aufgabenkreise ab, während eine spezifische Vollmacht nur bestimmte Aufgaben oder Entscheidungen regelt. Sie sind hier frei in Ihrer Entscheidung, was der Bevollmächtigte dürfen soll.

Zwei kleine Beispiele dazu:

Wenn Sie als Vollmachtgeber wegen eines Unfalls im Krankenhaus liegen und aufgrund der Umstände nicht ansprechbar sein sollten, dann läuft das sog. Tagesgeschäft trotzdem weiter. Vielleicht müssen Rechnungen überwiesen werden oder eine Behörde benötigt eine verbindliche Erklärung. Logischerweise können Sie dies im momentanen Zustand nicht erledigen. Ohne ein Vollmacht darf auch Ihr Ehepartner, Partner, Freund, Lebensgefährte, nicht mal Ihre Tochter oder der Sohn für Sie handeln. Um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein haben Sie im Vorfeld geregelt, dass in einer solchen Situation eine Person als Bevollmächtigter eingesetzt wird. Diese Person kann nun unter Vorlage der Vollmachtsurkunde die notwendigen Geschäfte tätigen, bis Sie wieder fit sind.

Ein anderer Fall könnte sein, nehmen wir an, dass Sie auch wieder nach einem Unfall bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert werden. Nun müssen medizinische Entscheidungen in ihrem Namen getroffen werden. Im Zuge des Notvertretungsrechts könnte unter Umständen Ihr Ehegatte oder eine ihm gleichgestellte Person (eingetragener Lebenspartner) Gespräche mit Ärzten führen und über Untersuchungen, ärztliche Eingriffe, Behandlungsverträge und Krankenhausverträge entscheiden. Problematisch kann dabei aber sein, dass dies nur für eine begrenzte Zeit möglich und vom Gesetzgeber gewollt ist. Mit einer Vollmacht hingegen wäre dies erstmal unbegrenzt möglich. Wenn aber keine Ehe (eingetragene Lebenspartnerschaft) besteht, dann könnten nicht mal Ihre Kinder für Sie handeln. Die Folge wäre die Bestellung eines rechtlichen Betreuers.

Worauf sollten Sie bei der Erteilung einer Außenvollmacht achten?

Es ist wichtig zu wissen, dass die Person, die eine Vollmacht von Ihnen erhält, großen Einfluss auf Ihr Leben haben kann. Wie oben beschrieben handelt die Person gegenüber Dritten so, als ob Sie selbst handeln würden. Daher sollten Sie sich vorher besonders überlegen, wem Sie eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person sollte sorgfältig und vertrauensvoll sein.

Neben der Person sollte auch im Vorfeld klar und detailliert beschrieben und abgesprochen werden, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person haben soll. Dies können Sie mittels einer Innenvollmacht regeln.

Generell ist es ratsam, die Vollmacht regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Lebensumständen entspricht.

Kontakt

Ihre Außenvollmacht – Rechtsberatung in Gilserberg und Umgebung

Die Außenvollmacht ist ein wichtiger Bestandteil, wenn es darum geht, einer vertrauenswürdigen Person rechtliche Handlungsbefugnisse zu erteilen, die auch nach außen hin gültig sind. Ob für geschäftliche oder private Belange – eine klare und rechtssichere Außenvollmacht schützt Sie vor unerwünschten Konsequenzen. Für die Erstellung und Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich bin nicht nur in Gilserberg, sondern auch in umliegenden Städten wie Schwalmstadt, Jesberg und Gemünden (Wohra) für Sie da. Auch wenn Sie in Neustadt (Hessen) oder Haina (Kloster) wohnen, können Sie sich auf meine kompetente Unterstützung verlassen. Sollte Ihr Wohnort in Bad Zwesten, Neuental oder Wohratal liegen, stehe ich Ihnen ebenfalls jederzeit zur Verfügung. Meine Nähe zu Kirchhain, Rosenthal, Rauschenberg und Borken (Hessen) ermöglicht schnelle Termine und eine individuelle Betreuung, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und sichern Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten mit einer individuell erstellten Außenvollmacht ab. Kontaktieren Sie mich für eine Beratung!