Inhalt einer Vorsorgevollmacht

 
Eine Vorsorgevollmacht kann je nach Einzelfall eine Innen– als auch eine Außenvollmacht umfassen. Es kommt auf die jeweiligen Umstände an, ob man mit der Innenvollmacht eine umfassendere, wenn auch gegenüber dem Bevollmächtigten einschränkende Absicherung möchte oder eben nicht.
 
Eine Unterscheidung zwischen der Innen– und Außenvollmacht ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen in allen relevanten Bereichen angemessen vertreten werden können. Schließlich soll über Ihr Leben bestimmt werden.
 
 
Außenvollmacht:
 

Bei einer Außenvollmacht kann man durchaus auf öffentlich zugängliche Dokumente zurückgreifen. So bietet etwa das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Broschüre zum Betreuungsrecht an, welches auch ein Muster einer Vorsorgevollmacht enthält (>zur Broschüre). Neben dem BMJ bietet zum Beispiel auch die Verbraucherzentrale ein Online-Tool an (>zum Tool). Es finden sich auch andere Anbieter mit einer Vielzahl von kostenlosen Ausfüllvarianten. Im Kern bieten alle seriösen Anbieter brauchbare und sichere Dokumente für einen Außenvollmacht an.

Wesentliche Regelungen (Auszug) einer Außenvollmacht sind:

  • Allgemein:
    Wichtig ist, dass die Anweisungen in der Außenvollmacht klar und verständlich sind. Sie müssen sich vorstellen, dass die Person, welcher Sie gegenübertreten relativ schnell erkennen muss, ob die Vollmacht genau diese Zweck erfasst. Daher sollte man sich grundsätzlich an den gängigen Aufbau und an bekannte Formulierungen halten. Ob dies nun im Fließtext oder per Ankreuzkästchen ist, ist dabei nicht relevant.
  • Vermögenssorge:
    Hier sollten Sie die Verwaltung von Ihrem Vermögen regeln. Ebenso ob über das Vermögen verfügt werden darf. Darf die bevollmächtigte Person Zahlungen annehmen und auch Schulden machen. Soll die Person mich bei Banken vertreten dürfen. Darf die Person auch Schenkungen an andere vornehmen.
  • Gesundheitssorge / Pflege
    Ein weiterer wesentlicher Bereich betrifft die Gesundheitsentscheidungen. Hier können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen gewünscht sind oder ablehnt werden. Eine Kombination mit einer Patientenverfügung bietet sich hier an (eventuell in Absprache mit dem Vertrauensarzt). Aber auch ohne eine solche kann man regeln, ob die bevollmächtigte Person zum Beispiel die Krankenakte einsehen darf oder nicht (Entbindung der Schweigepflicht).
  • Wohnung / Aufenthalt
    Auch die persönliche Betreuung sollte in der Vorsorgevollmacht geregelt werden. Dies betrifft Fragen des Wohnorts, ob beispielsweise ein Pflegeheim oder das Zuhause bevorzugt wird und welche Art von Pflege und Betreuung gewünscht ist.
  • Behördenangelegenheiten
    Soll mich die bevollmächtige Person vor z.B. vor Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträgern vertreten dürfen.
  • Form
    Grundsätzlich bestehen keine Formvorschriften. Jedoch wird indirekt, zumindest aus Beweisgründen und gegenüber Dritten die schriftliche Abfassung notwendig sein. Eine Dritte Person/ Behörde wird eher nicht handeln, wenn dieser gegenübergetreten wird mit der Behauptung, dass man mündlich bevollmächtigt worden sei. Wichtig ist dabei, dass Sie die Vollmacht persönlich unterschreiben mit Orts- und Datumskennung.

Eine Unterschrift der bevollmächtigten Person ist nicht nötig, jedoch sollte im Vorfeld (ggf. mit der Unterschrift) um Zustimmung gebeten werden, um auch sicherstellen zu können, dass die Person auch bereit ist, die Vollmacht mit Leben zu füllen.

Eine öffentliche Beglaubigung kann sinnvoll sein. Eine notarielle Beurkundung im Einzelfall ebenfalls. Hier kommt es stark auf den Einzelfall und die Lebensumstände an. Stichworte sind hierbei: Immobiliengeschäfte, Erbschaften, Handelsgewerbe, Aufnahme Verbraucherdarlehen.

Innenvollmacht:

Die Regelungen einer Innenvollmacht sind besonders wertvoll, weil sie spezifische, interne Anweisungen und Wünsche enthält, die nur für Ihre Bevollmächtigten bestimmt sind. Diese persönlichen Details helfen den Bevollmächtigten, genau nach Ihren Vorstellungen zu handeln.

Es gibt keine festen Vorlagen für eine Innenvollmacht, da jeder Mensch individuelle Bedürfnisse und Vorstellungen hat. Was für den einen wichtig ist, könnte für den anderen unerheblich sein. Deshalb ist es entscheidend, sich genau zu überlegen, welche Befugnisse Sie Ihren Bevollmächtigten geben möchten und welche nicht. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, die Vollmacht ganz auf Ihre persönliche Situation zuzuschneiden. Hierbei kann auch ein besonderer Beratungsbedarf entstehen, um sicherzustellen, dass alle Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgedeckt sind. So bleibt die Innenvollmacht ein maßgeschneidertes Dokument, das perfekt zu Ihnen passt und Ihnen die Sicherheit gibt, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall nach Ihren Vorstellungen geregelt werden.

Eine Rechtsberatung ist bei einer internen Regelung meistens notwendig. Hier muss geschaut werden, welche Regelungen im Alltag praktikabel sind und welche die Vollmacht unnötig einschränken.

Haben Sie sich zum Beispiel schonmal Gedanken dazu gemacht, was passiert, wenn der Bevollmächtigte selbst nicht mehr handlungsfähig ist? Es kann sinnvoll sein, dies ebenfalls in der eigenen Vollmacht zu regeln.