Innenvollmacht

Die Innenvollmacht ist auf den internen Gebrauch zwischen dem Vollmachtgeber (Ihnen) und dem Bevollmächtigten ausgelegt. Sie enthält detaillierte und oft sensible Anweisungen und Wünsche, die nicht unbedingt für Dritte bestimmt sind. Diese Vollmacht stellt sicher, dass der Bevollmächtigte genau weiß, wie er in bestimmten Situationen in Ihrem Sinne handeln soll. Die Möglichkeit, spezifische Handlungsanweisungen zu geben, die nicht in der formellen und umfassenden Außenvollmacht enthalten sind, verhindert Missverständnisse und Missbrauch und trägt dazu bei, die Privatsphäre zu schützen.

Eine Kombination aus einer Innen- und Außenvollmacht bietet Ihnen den Vorteil, flexibel und diskret vorzugehen. Sie können vorher genau festlegen, wie nach außen gehandelt werden soll und was erstmal intern zwischen Ihnen und den Bevollmächtigten bleiben soll. So stellen Sie sicher, dass Ihre Bevollmächtigten genau wissen, wie sie in Ihrem Sinne handeln sollen. Diese klare Aufteilung hilft, Ihre Anweisungen effizient umzusetzen, da Ihre Bevollmächtigten für jede Situation präzise Anleitungen erhalten, dass der Bevollmächtigte umfassend und korrekt im Einklang mit den Wünschen des Vollmachtgebers handelt. Dies ermöglicht eine effizientere Umsetzung der Anweisungen, da der Bevollmächtigte genaue Vorgaben für spezifische Situationen erhält.

Gerade die Innenvollmacht sollten Sie einer regelmäßigen Überprüfung unterziehen. So können Sie sicherstellen, dass die geäußerten Wünsche stets auch die aktuellen Wünsche und Lebensumstände einbezieht.  Denn im Laufe der Zeit können sich Situationen und Präferenzen ändern, und die Vollmacht sollte daher entsprechend regelmäßig angepasst werden.