Welche Form sollte eingehalten werden?

Auf dieser Seite möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, welche Form bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beachtet werden sollte.

Grundsätzlich gilt:
Eine Vorsorgevollmacht erfordert in der Regel keine spezielle Form. Sie muss weder schriftlich, beglaubigt oder beurkundet sein. Dennoch ist es aus Beweisgründen ratsam, die Vollmacht zumindest schriftlich festzuhalten. In bestimmten (wenigen) Fällen kann auch eine notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung sinnvoll und nötig sein. Die Wahl der richtigen Form hängt letztlich von Ihren individuellen Wünschen und Lebensumständen ab.

Bei weiteren Informationen können Sie mich gerne kontaktieren.

Sie können eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich formfrei, also ohne besondere Formalitäten, erteilen. Das bedeutet, dass Sie theoretisch auch jemanden mündlich bevollmächtigen können. In der Praxis wird jedoch eine mündliche Vollmacht oft nicht akzeptiert. Deshalb ist es ratsam, die Vorsorgevollmacht mindestens schriftlich zu verfassen.

In einigen Fällen ist sogar eine notarielle Beurkundung erforderlich. Ob dies für Ihre Situation notwendig ist, klärt sich oft schon im ersten Gespräch. In vielen Fällen reicht es jedoch völlig aus, die Vollmacht schriftlich zu formulieren und sie gegebenenfalls kostengünstig öffentlich beglaubigen zu lassen.

Schriftform notwendig? 

Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht auch dann wirksam, wenn sie mündlich erteilt wird. Allerdings kann das in der Praxis problematisch sein. Dritte, wie etwa Banken oder Ärzte, werden eine mündlich erteilte Vollmacht in den meisten Fällen nicht anerkennen, weil ihnen schlicht der Nachweis fehlt, ob diese auch wirklich erteilt worden ist. Eine schriftliche Abfassung schafft daher Klarheit im Rechtsverkehr und ist der notwendige Nachweis über die wirksame Erteilung einer Vollmacht.

Durch eine schriftliche Abfassung Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten vermeiden. Dabei ist es wichtig, die Vollmacht in einer klaren und einfachen Sprache zu verfassen, sodass sie auch für Dritte, die erstmals mit dem Dokument konfrontiert werden, leicht verständlich ist.

Stellen Sie sich dazu einfach vor, dass Sie Mitarbeiter einer Bank in Gemünden/ Wohra wären und eine Person kommt mit einer Vorsorgevollmacht und wünscht die Auszahlung eines Betrages von einer anderen Person. Sie wären erstmal skeptisch und müssten schauen, ob diese Person überhaupt mit dieser Vollmacht dazu berechtigt wäre. Wenn nun der Inhalt schwer verständlich ist, dann würden Sie zu Recht die Auszahlung verweigern.
(Generell kann es bei Banken auch mit einer gut verfassten Vorsorgevollmacht Probleme geben > siehe folgenden Artikel

Die Schriftform einer Vorsorgevollmacht ist die Grundlage für das Handeln gegenüber Dritten.

Wie genau halte ich die Schriftform ein?

Eine handschriftliche Verfassung der Vorsorgevollmacht kann theoretisch sinnvoll sein, da Ihre Handschrift eine eindeutige Zuordnung ermöglichen könnte. Doch aus praktischen Gründen kann man davon eher abraten. Eine handschriftliche Vollmacht ist nicht nur aufwendig zu erstellen, sondern kann für Dritte auch schwer lesbar sein und somit für unnötige Diskussionen sorgen.

Stattdessen hat sich die Verwendung von Formularen und Mustertexten bewährt. Diese bieten eine klare Struktur und sind leicht zu handhaben. Ich empfehle Ihnen, ein am besten angepasstes Formular zu verwenden, das auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ein gutes Beispiel für ein Musterformular ist jenes des Bundesministeriums für Justiz, welches eine solide Grundlage bietet.
Beim Ausfüllen eines Musterformulars sollten Sie genau wissen, was Sie regeln möchten und welche Konsequenzen Ihre Entscheidungen haben können. Es kann hilfreich sein, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen, die Sie beim Abfassen der Vollmacht berät und mit Ihnen den Inhalt durchgeht. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Aspekte gründlich überdenken und erst dann zu einer Entscheidung kommen.

Eigenhändige Unterschrift ist unerlässlich 

Wichtig ist, dass Sie die Vorsorgevollmacht eigenhändig unterzeichnen. Ihre Unterschrift gibt dem Dokument die nötige Rechtskraft. Auch Ort und Datum sollten unbedingt vermerkt werden. Wenn Sie auf eine notarielle Beurkundung verzichten möchten, so können Zeugen – beispielsweise ein Rechtsanwalt oder eine andere Vertrauensperson – zusätzlich bestätigen, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Das erhöht die Sicherheit und Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr.

Zusammenfassung

Eine schriftliche Vorsorgevollmacht ist nicht zwingend erforderlich, aber in der Praxis unverzichtbar. Sie sorgt für Klarheit und Sicherheit, sowohl für Sie als auch für die Personen, die Ihre Interessen vertreten sollen. Als Ihr Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorgevollmacht alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Wünsche präzise wiedergibt. Zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen – die Tragweite einer Vorsorgevollmacht sollte nicht unterschätzt werden.

Die öffentliche Beglaubigung ist eine rechtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift.

Die öffentliche Beglaubigung ist gesetzlich in § 129 BGB geregelt. Sie ist erforderlich, wenn das Gesetz für eine Erklärung die öffentliche Beglaubigung vorschreibt.

Die Erklärung muss dann schriftlich abgefasst sein und eine dazu öffentlich bestellte Person muss bestätigen (beglaubigen), dass es sich um die Unterschrift des Erklärenden handelt.

Bestätigung der Unterschrift

Bei einer öffentlichen Beglaubigung bestätigt eine dazu befugte Person, dass die Unterschrift unter einem Dokument tatsächlich von der Person stammt, die die Erklärung abgegeben hat. Diese Bestätigung erfolgt in der Regel unter dem Dokument und soll Missverständnisse über die Echtheit der Unterschrift vermeiden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die beglaubigende Person in der Regel nicht den Inhalt und die Rechtswirkungen des Dokuments prüft, sondern nur die Echtheit der Unterschrift (durch Identitätsnachweis und Anwesenheit).

Beispiel:

Ein 85-jähriger Mann aus Treysa (Schwalmstadt) möchte eine Vorsorgevollmacht errichten. Neben einer Außenvollmacht möchte die Person auch besondere Wünsche im Innenverhältnis durch eine Innenvollmacht regeln.

Aufgrund des Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung kann die Unterschrift anders aussehen als früher, vielleicht sogar krakelig. In solchen Fällen kann es schwierig sein, die Unterschrift eindeutig zuzuordnen, was später zu Missverständnissen führen kann. Um solchen Problemen vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Unterschrift öffentlich beglaubigen zu lassen. Nur so kann sicherer ausgeschlossen werden, dass im Ernstfall Angehörige die Unterschrift anzweifeln und es doch zu einer ungewollten rechtlichen Betreuung kommt.

Anwendungsfälle für eine öffentliche Beglaubigung 

Öffentliche Beglaubigungen werden oft bei wichtigen rechtlichen Dokumenten benötigt, wie z.B. bei Grundstückskaufverträgen, Vollmachten, Erbschaftsangelegenheiten oder bei Handelsregistereintragungen. Eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist zum Beispiel ausdrücklich gefordert bei: Grundbuch- und Handelsregistereintragungen, einer Anmeldung im Vereinsregister, der Ausschlagung einer Erbschaft, der Rückgabe einer Schuldscheinanerkenntnis.

Wer kann eine Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen?

Neben den gesetzlich benannten Notaren können in Hessen auch die Ortsgerichte oder Betreuungsbehörden eine Beglaubigung vornehmen. Dies hat der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen, um eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der Unterschriftsbeglaubigung zu schaffen. Welches Ortsgericht für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Zusammenfassung

Wenn Sie sich sicher sind, wie Ihre Vorsorgevollmacht aussehen soll und Sie auch die internen Dinge rechtlich geregelt haben, ist es sinnvoll, die Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen. Sie müssen dies aber nicht tun. Wenn Sie dem Bevollmächtigten nur bestimmte Befugnisse einräumen wollen, ist eine öffentliche Beglaubigung nicht immer erforderlich.

Im Zweifel können auch andere Personen als Zeugen für die Echtheit der Unterschrift auftreten, zum Beispiel Freunde, Bekannte oder ein Rechtsanwalt, welcher die Vorsorgevollmacht entworfen hat.

Die strengste Formvorschrift ist die notarielle Beurkundung.

Ein Notar achtet unter anderem darauf, dass die Vorsorgevollmacht klar und rechtssicher formuliert ist. Er klärt Sie über die Bedeutung der Vollmacht und die damit verbundenen Risiken auf. So schützt Sie der Notar vor Fehlern und/oder unklaren Formulierungen in der Vollmacht. Außerdem bestätigt der Notar, dass Sie bei der Erstellung der Vollmacht geschäftsfähig sind.

Eine individuelle rechtliche Beratung und die Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit notarieller Beurkundung ist je nach Situation empfehlenswert. In der Regel wird dies im Erstgespräch thematisiert. Anhaltspunkte können z.B. komplexe Vermögensverhältnisse oder familiäre Differenzen sein. Eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist auch immer dann erforderlich, wenn ein Verbraucherkreditvertrag durch den Bevollmächtigten abgeschlossen werden soll. Ein Indiz für die notarielle Beurkundung ist auch der Betrieb eines Handelsgewerbes oder das Handeln als Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Umgekehrt bedarf es keiner notariellen Beurkundung, wenn all dies nicht zutrifft. Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich eine einfache Möglichkeit schaffen, wie eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilt werden kann. Gegebenenfalls genügt es, die Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen oder einfach schriftlich zu verfassen.